Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Präsenz

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Gewinnen Sie an Flexibilität durch die vorschriftenkonforme Zusatzqualifikation für EffTs.

Gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten können mit einer Zusatzqualifikation auch von Nicht-Elektrikern erledigt werden. Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) können definierte elektrotechnische Arbeiten wie z. B. Instandhaltungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt werden.
  • Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik und des elektrischen Stroms kennen.
  • Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sind bei der Ausbildung für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ein wesentlicher Schwerpunkt.
  • Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
  • Der theoretische Teil unseres zweiteiligen Seminars zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bereitet Sie auf die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 vor.
  • Mittels praktischer Übungen lernen Sie, wie Sie sicherheitsgerecht und normenkonform an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten.

Inhalt

MODUL 1: Theorie – 5 Tage (40 UE ́s)

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren, Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Fach-und Führungsverantwortung
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
  • Abschlussprüfung

MODUL 2: Praxis – 5 Tage (40 UE ́s)

  • Messen von Grundgrößen wie Strom, Spannung, Widerstand
  • Überprüfung von ortsveränderlichen Geräten nach DGUV Vorschrift 3 / VDE 0702
  • Messtechnische Überprüfung von elektromagnetischen Schalt-und Installationsgeräten, z.B. Wicklungs-, Windungs-, Körper-, Leiterschluss
  • Umgang mit Leitungen und Kabeln
  • Aufbau und Verdrahtung von Elektroinstallationsgrundschaltungen
  • Lesen von Schaltplänen
  • Anschlussbezeichnungen von Tastern, Schützen und Zeitrelais
  • Auswahl und Auswechseln von Schaltgeräten
  • Grundschaltungen von Schützschaltungen, Geräten und Motoren
  • Fehlersuche
  • Abschlussprüfung

Voraussetzungen und Gültigkeit

  • Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
  • Nach der Ausbildung muss eine Einweisung im Betrieb durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
  • Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
  • Nach der Ausbildung muss die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten jährlich unterwiesen werden. Darüber hinaus soll alle drei Jahre ein Auffrischungskurs besucht werden.

2.499 EURO pro Person

(Seminargebühr gilt für beide Module zusammen)
Referent ist ein Fachdozent der TÜV Rheinland Akademie.
Bei vollständiger Teilnahme (an beiden Modulen) und bestandener Prüfung erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat.
Die Seminarunterlagen in digitaler Form, Prüfungsgebühren sowie Mittagessen und Getränke für alle 10 Seminartage sind in der Seminargebühr inbegriffen.
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KESSEL KundenForum Lenting

Kurs

13. - 17.04.2026 und 20. - 24.04.2026 EFFT in Theorie und Praxis, Lenting

Anmeldefrist: 22. Mär 2026, 00:00   Freie Plätze: 5  
Veranstaltungszeitraum: 13. Apr 2026, 08:30 - 24. Apr 2026, 15:00  
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